Betriebswirtschaftliche Gutachten

Einen der gutachterlichen Schwerpunkte bildet die Unternehmensbewertung nach IDW S 1. Gemeinhin gilt sie als „Königsdisziplin“ der Betriebswirtschaftslehre, da sich dort verschiedene betriebswirtschaftliche Teildisziplinen treffen. Neben der Entscheidungstheorie sind dies insbesondere die Investitions- und Finanzierungtheorie, die Rechnungslegung, Bilanzanalyse, strategische und operative Planung, Steuerplanung und die mit den Bewertungsanlässen verbundenen Rechtsfragen; wir werden insbesondere bei folgenden Bewertungsanlässen tätig:

  • Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Abfindungen ausscheidender Gesellschafter
  • Erbschaftsteuerliche Bewertungsfragen
  • Unternehmensbewertungen zur Ermittlung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht (IDW S 13)
  • Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (IDW RS HFA 10)

Wir erstellen Gutachten für deutsche Gerichte und private Auftraggeber zudem auf folgenden Gebieten:

  • Prüfung auf Insolvenzverschleppung und Überschuldungsprüfung/Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
  • Schadensermittlungen (entgangener Gewinn, Verdienstausfallschäden)
  • Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens
  • Erstellen von Auseinandersetzungsbilanzen
  • Gutachten mit steuerlichen Fragestellungen
  • Gutachten mit speziellen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Verkehrswertermittlung von Immobilien nach IDW S 10
  • Prüfung der Angemessenheit von Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhonoraren